Die angebotenen Formulare dürfen nicht abgeändert werden. Waffenrechtliche Bedürfnisse: Anträge auf waffenrechtliche Bedürfnisse (Anträge gem. § 14 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 WaffG) sind grundsätzlich beim zuständigen Beauftragten für waffenrechtliche Bedürfnisse im Landesverband Baden-Württemberg, Herrn Martin Schmieg … Formulare weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden