Sehr geehrtes Mitglied des Landesverbandes Baden-Württemberg,
es ist bei der Beantragung von Bedürfnissen wie folgt zu verfahren:
Ab sofort sind nur noch die Vordrucke zu verwenden, welche sich auf der Homepage des Landesverbandes Baden-Württemberg (www.bdmp-lvbw.de/downloads/) befinden.
Diese sind nicht zur Vorlage bei der Behörde, sondern dienen für die Beantragung beim Landesverband. Alle bisherigen Muster-Vordrucke sind damit ungültig und werden ab dem 01.04.2019 nicht mehr bearbeitet. (Unbedingt beachten!!!)
Die neuen Anträge können im Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Derjenige, der ein waffenrechtliches Bedürfnis geltend machen will, reicht dazu einen diesbezüglichen Antrag beim Landesverband Baden-Württemberg unter Einbeziehung des zuständigen SLG-Leiters ein. Er hat dazu den Vordruck „Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gemäß § 14 WaffG“ zu verwenden.
Mit diesem Antrag sind einzureichen:
1. Bei Anträgen auf Bedürfnisbescheinigung gemäß
§ 14, Abs. 2 WaffG (grüne WBK – Regelbedarf) und gemäß
§ 14, Abs. 4 WaffG (gelbe WBK):
a) eine vom Antragsteller unterschriebene schriftliche Aufstellung aller der sich in seinem Besitz befindlichen Waffen, die er als Sportschütze bisher erworben hat. Er hat dazu den Vordruck mit der Bezeichnung „Beiblatt zum Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 WaffG“ zu verwenden. Ist er noch nicht im Besitz einer Waffe ist dieses Beiblatt trotzdem zu unterschreiben mit dem Vermerk „noch keine Waffe im Besitz“ und dazu eine Kopie der Urkunde von der Waffensachkunde beizulegen.
b) der Nachweis der Zugehörigkeit in der Schießleistungsgruppe (SLG) in Form des vom SLG-Leiter ausgestellten SLG-Vordruckes „Angaben des Schießsportvereines (SLG) für die Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 WaffG“.
c) der Nachweis der schießsportlichen Regelmäßigkeit (Schießnachweis) gemäß § 14 WaffG.
2. Bei Anträgen auf Bedürfnisbescheinigung gemäß
§ 14, Abs. 3 WaffG (grüne WBK – erweiterter Bedarf):
a) die Unterlagen nach Pkt. 1 a) bis c) sowie den glaubhaften Nachweis, dass der Antragstellezur Ausübung weiterer Disziplinen der anerkannten Sportordnung des BDMP e.V. keine geeigneten Waffen besitzt, wenn es sich um einen Antrag auf Bedürfnisbescheinigung gemäß § 14, Abs. 3, Nr. 1 WaffG handelt.
b) die Unterlagen nach Pkt. 1 a) bis c) sowie den glaubhaften Nachweis, dass der Antragsteller mit den Waffen, die er bereits als Sportschütze besitzt, in der dazugehörigen Disziplin an einer Landesmeisterschaft oder einem überregionalen Wettkampf teilgenommen hat oder ihm mit dem Erwerb einer weiteren Waffe der Wettkampfsport auf Grund technischer Eigenschaften ermöglicht wird, wenn es sich um einen Antrag auf Bedürfnisbescheinigung gemäß § 14, Abs. 3, Nr. 2 WaffG handelt.
3. Bei Anträgen auf Verlängerung der Gültigkeit einer Erlaubnis gemäß § 27 SprengG:
a) die Kopie des Schießnachweises.
b) diese Anträge sind vom SLG-Leiter abzusiegeln und zu unterschreiben – deshalb wird hierfür kein extra SLG-Vordruck benötigt.
c) das (vor) ausgefüllte Antragsformular der Behörde.
4. Bei Anträgen über das Fortbestehen des Bedürfnisses (Wiederholungsprüfung, Blatt 1) gemäß
§ 4 (4) WaffG:
a) eine vom Antragsteller unterschriebene schriftliche Aufstellung aller der sich in seinem Besitz befindlichen Waffen (alle Lang- und Kurzwaffen), die er als Sportschütze bisher erworben hat. Er hat dazu den Vordruck mit der Bezeichnung „Blatt 2 zum Antrag auf Bescheinigung zur Wiederholungsprüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses gemäß § 4 (4) WaffG“ zu verwenden.
b) der Nachweis der schießsportlichen Regelmäßigkeit gemäß § 14, Abs. 2, Satz 2, Nr. 1 WaffG.
c) diese Anträge sind vom SLG-Leiter abzusiegeln und zu unterschreiben – deshalb wird hierfür kein extra SLG-Vordruck benötigt.
d) eine Kopie des Anschreibens der Behörde, die diese Wiederholungsprüfung fordert.
Den Leitern der Schießleistungsgruppen oder deren Stellvertreter obliegen folgende Aufgaben:
a) sämtliche Angaben zum Schießsportverein (SLG). Dazu ist der Vordruck „Angaben des Schießsportvereines …“ (SLG-Vordruck) auszufüllen, zu unterschreiben und zu siegeln.
b) bei den Anträgen § 14, Abs. 2 bis 4 ist die Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu prüfen:
– Anträge
– Schießnachweis
– ggf. Urkunden für Sachkunde
– Nachweis auf regionale/überregionale Wettkampfteilnahme
– frankierter Rück-Umschlag
c) auf dem Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG und über das Fortbestehen des Bedürfnisses (Wiederholungsprüfung, Blatt 1) gem. § 4 (4) WaffG ist der Punkt 3 „Bescheinigung des Schießsportvereins (SLG)“ vom SLG-Leiter auszufüllen, zu unterschreiben und zu siegeln.
Der Antragsteller sendet die vom SLG-Leiter geprüften und unterschriebenen Unterlagen an einen auf der Webseite des Landesverbandes Baden-Württemberg aufgeführen bzw. veröffentlichten Beauftragten für waffenrechtliche Bedürfnisse oder dem Landesverbandsleiter – nur per Post – zusammen mit einem ausreichend frankierten und an den Antragsteller adressierten Rückumschlag für das vom Landesverband gefertigte Original zur Vorlage bei der Behörde. Hier reicht ein normaler ausreichend frankierter Briefumschlag völlig aus (z.Zt. 0,70 €).
Sollten irgendwelche Unterlagen zum Antrag eines Bedürfnisses fehlen oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllt sein, gehen die Anträge unbearbeitet und unkommentiert dem Antragsteller zurück.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
gez. Thomas Faulhaber
Landesverbandsleiter Baden-Württemberg
68775 Ketsch, den 25.02.2019
gez. Martin Schmieg
LREF waffenrechtliche Befürwortungen
71384 Weinstadt, den 25.02.2019
Sehr geehrter Herr Schmieg, ich hätte eine Frag zur Beantragung der WBK grün und gelb. Muss jede WBK mit jeweils einem Antrag beantragt werden oder reicht ein Antragsformular aus und man kreuzt Abs.3 (grüne WBK, Regelbedarf) + Abs.6 (gelbe WBK, insgesamt bis zu 10) an. Antragsformular “ Antrag auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gemäß § 14 WaffG“ .
Dankeschön!
Grüße Tim Kugler